Auf der Insel Usedom sind die stillen Wintertage vorüber, schon seit einigen Wochen werden die Stimmen der gefiederten Sänger wieder lauter. Mit der milden Witterung sind Lerchen, Kraniche und Milane schon im Februar auf die Insel Usedom zurückgekehrt. Andere Arten folgen ihnen auf dem Weg in die nord- und osteuropäischen Brutgebiete. In diesen Tagen wird die Odermündung mit Usedom und Wollin wieder zum Drehkreuz des europäischen Vogelzugs.

Zehntausende Zugvögel überqueren die Insel von West nach Ost, entlang der Küste, und von Süd nach Nord, dem Odertal folgend. Die Insel Usedom ist nach wie vor ein Eldorado für die Gefiederten, etwa 300 Vogelarten wurden bisher beobachtet, mehr als die Hälfte davon brütet auch hier. Dies sind Zahlen, die nur wenige Regionen Europas vorweisen können!

Die Vogelwelt Deutschlands hat sich in den letzten Jahrzehnten durch die Wirtschaftsweise des Menschen stark verändert. Die intensive Land- und Forstwirtschaft hat die Landschaft entwässert und großräumig umgestaltet. Viele einst häufige Arten sind fast völlig verschwunden, als Beispiele für einstige „Allerweltsvögel“ seien Kiebitz und Rebhuhn genannt, die heute auf der Roten Liste der Brutvögel stehen. Hinzu kommt der auch in Nordostdeutschland schon deutlich spürbare Klimawandel, der Lebensräume verändert und zum Wandel der Fauna beiträgt.

Mit ihren Lebensäußerungen, ihrem Gesang, ihrem Flug, aber auch mit dem alljährlich wiederkehrenden Phänomen des Vogelzuges, haben die Vögel den Menschen von jeher begeistert. Sie zählen deshalb auch zu den am besten erforschten Artengruppen. Veränderungen in ihrem Bestand, die Abnahme bekannter Arten, wurden besonders aufmerksam registriert. Daraus wiederum resultierten auch die Bemühungen zu ihrem Schutz. Es ist kein Zufall, dass die ersten Schutzgebiete in Deutschland vor rund 100 Jahren zum Zwecke des Vogelschutzes eingerichtet wurden.

Bereits 1979 verabschiedeten die Mitgliedsstaaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft die Vogelschutzrichtlinie der EG. Sie war die erste gemeinsame europäische Gesetzgebung zum Schutz der Vögel und gilt seitdem in jedem Mitgliedsland der heutigen EU. In ihr verpflichten sich die Staaten der Europäischen Union, wirkungsvolle Schutzmaßnahmen für die Vogelwelt umzusetzen. Dazu soll ein Netzwerk von besonderen Schutzgebieten eingerichtet werden, die sogenannten „Special protected areas (SPA)“, übersetzt nichts anderes als die Europäischen Vogelschutzgebiete. Als Grundlage dieser Auswahl von Schutzgebieten dient eine Übersicht der 181 am meisten gefährdeten Vogelarten innerhalb der EU.

Zusammen mit der FFH- (Flora-Fauna-Habitat) Richtlinie bildet diese für alle EU–Staaten geltende Richtlinie den Rahmen des grenzüberschreitenden Naturschutzes in Europa. Um die Effizienz dieser Maßnahmen zu gewährleisten, soll die Auswahl der Gebiete ausschließlich nach naturschutzfachlichen Kriterien zu erfolgen, dabei bleiben die Rechte der bisherigen Landnutzer und der Eigentümer erhalten. Entscheidend ist ein „Verschlechterungsverbot“ des Zustandes und der Lebensraumqualität des Gebietes für die hier besonders zu schützenden Arten.

Naturschutz fällt in Deutschland in die Zuständigkeit der Bundesländer. Mecklenburg-Vorpommern hat 1992 die ersten EU-Vogelschutzgebiete gemeldet, auf Usedom allerdings nur die 1971 als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Vogelinseln „Böhmke und Werder“ im Achterwasser, sowie den Gothensee, ebenfalls bereits seit 1967 Naturschutzgebiet. Darüber hinaus wurden – meist aus wirtschaftlichen Gründen – keine weiteren Gebiete vorgeschlagen.

Auf Grund der absolut unzureichenden Meldungen eröffnete die EU-Kommission im Jahre 2001 deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, verbunden mit der Androhung massiver Geldstrafen.

Die Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern, als Vereinigung der ehrenamtlichen Vogelkundler des Landes mit der besten Kenntnis der Arten und ihrer Verbreitung, veröffentlichte daraufhin im Jahre 2002 eine Vorschlagsliste zur Ausweisung von Vogelschutzgebieten für unser Bundesland. Diese Liste wurde von der Europäischen Kommission als Gutachten genutzt, solange das Land Mecklenburg-Vorpommern keine eigene fundierte wissenschaftliche Grundlage besitzt. Die Fachkompetenz von Hunderten ehrenamtlichen Ornithologen, die zum Teil seit Jahrzehnten „ihre“ Gebiete kennen, würde ohnehin schwerlich in Frage gestellt werden können.

Ein Jahr später, 2003, nannte die Europäische Union konkret die Defizite bei den Gebietsmeldungen der Bundesländer. Gleichwohl wurde nur ein (!) weiteres Gebiet vorgeschlagen.Daraufhin wurde die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern 2006 aufgefordert, die Vorschlagsliste der ehrenamtlich tätigen Ornithologen des Landes als Fachkonzept zu nutzen, und die darin enthaltenen Gebietsvorschläge für das Bundesland vollständig umzusetzen.

Derzeit befinden sich die im Konzept der OAMV genannten Vogelschutzgebiete in der letzten Abstimmung. Wieder wurde vor der Weitergabe der Unterlagen an die Europäische Union deutlich, dass fachlich nicht begründbare, meist wirtschaftlich motivierte Erwägungen in die Abgrenzung der Gebiete eingeflossen sind. Dies muss nun nochmals überprüft werden, um drohende Sanktionen der EU abzuwenden.
Die Teile der Insel Usedom und ihrer umliegenden Gewässer, die als Europäische Vogelschutzgebiete vorgeschlagen wurden, sollen nun kurz charakterisiert werden. Die Nummern entsprechen dabei der fortlaufenden Kennzeichnung innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Das Vogelschutzgebiet Süd-Usedom (Nr. 17) umfasst den zentralen Teil der Insel vom Haff bis zum Achterwasser und Peenestrom, begrenzt vom Thurbruch im Osten und dem Usedomer See im Westen. Das Landschaftsbild wird von einer abwechslungsreichen Kulturlandschaft geprägt, in der zahlreiche naturnahe Lebensräume zu finden sind. Alleen, Hecken, Feldgehölze und kleine Waldgebiete bestimmen das Bild. Dazu zählen die großenteils unverbauten Uferstrecken der Usedomer Binnenküste mit den Vogelinseln des Achterwassers. Die Mellenthiner Heide und der Usedomer Stadtforst als größte geschlossene Waldungen der Insel liegen im Zentrum dieses Gebietes. Ausschlaggebend für den Vorschlag dieses Inselteils sind die Brutvorkommen von Eisvogel, Fluss-Seeschwalbe und Lachmöwe im Achterwasser, sowie der Heidelerche in den Randgebieten der großen Nadelholzforste. Als besonders wertvolle Greifvögel sind der Seeadler, der Rote und der Schwarze Milan und die Rohrweihe zu nennen, für deren Vorkommen unser Land Verantwortung besitzt. Darüber hinaus haben Weißstorch und Grauer Kranich hier stabile Vorkommen, die Große Rohrdommel als bedrohte Reiherart brütet in den Rohrwäldern von Haff und Peenestrom. Die Feldflur mit ihren Hecken und Waldrändern ist das Revier des Neuntöters, eines kleinen, bunten Singvogels mit schwarzer Augenmaske, dessen Bestand unter den Flurbereinigungen und Meliorationen der vergangenen Jahrzehnte sehr gelitten hat.

Es ist eine Landschaft, die nur durch eine breit gefächerte Mischung aus Eigentums- und Nutzungsformen über Jahrhunderte ihren Charakter bis heute erhalten konnte, eine Landschaft, die zum Bild unserer Insel ebenso gehört, wie die Ostseeküste. Die beiden Vogelschutzgebiete „Kleines Haff“ (03) und „Peenestrom und Achterwasser“ (32) umfassen fast ausschließlich Wasserflächen und Uferbereiche der Usedomer Binnenküste.

Das Stettiner Haff repräsentiert die wohl noch ursprünglichsten Uferstrecken unserer Insel. Breite Wasser- und Landröhrichte säumen die Ufer, hier und da unterbrochen von Silberweiden, Bruchwäldern aus Schwarzerle und feuchten Hartholzauen mit Gemeiner Esche. Kilometerlange Flachküste mit im Schilf versteckten Strandwällen wechselt mit heute nicht mehr aktiven Kliffkanten, die von dunkelgrünen, stillen, fast unberührten Uferwäldern bestanden sind. Es ist eine nahezu unverbaute Küste, kaum gestört von den kleinen Bootsanlegern der Haffdörfer. Die Beunruhigungen der Brut- und Rastvögel halten sich somit in Grenzen. Schon vor über 100 Jahren berichteten pommersche Vogelkundler von den Tausenden Enten und Sägern, Gästen aus dem Norden und Osten, die oft monatelang im Winter das eisfreie Haff über den Muschelbänken bevölkern und Nahrung suchen. In Deutschland vom Aussterben bedrohte Limicolen (Schnepfenvögel), wie Uferschnepfe und Rotschenkel, brüten noch regelmäßig an der Südküste des Haffs. Mit der Sicherung und Verbesserung der Wasserqualität und dem Schutz der ausgedehnten Röhrichte sollen diese Naturräume erhalten werden. Die Schaffung von Überflutungsflächen durch die Ausdeichung gepolderter Flächen ist der letzte Rettungsanker für diese Arten in unserer technisierten Landschaft.

Ähnlich bedeutend als Überwinterungsgebiet für nordische Enten, Gänse und Säger sind die Wasserflächen von Peenestrom und Achterwasser. Auf den Insel und Halbinseln im nördlichen Peenestrom brütet als absolute Rarität noch der Alpenstrandläufer, einer der seltensten Brutvögel Deutschlands. Er stellt besondere Ansprüche an seinen Lebensraum, der durch intensive Landnutzung unserer Zeit fast völlig verschwunden ist. Kurzgrasige, beweidete Salzwiesen ohne künstliche Düngung sind Voraussetzung für sein Vorkommen. Gefährdet ist er zudem durch die Zunahme des Raubwildes, wie Fuchs, Marderhund und Mink, neu eingewanderte Arten, die kaum ein Gelege oder die Jungvögel verschonen.

Zum Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden“ (34) gehören auch der Peenemünder Haken, der Struck und der Ruden, seit 1925 unter Schutz, und damit das älteste Naturschutzgebiet des Landes. Einmalig durch die großen Windwatten, die, je nach Windrichtung und -stärke trocken fallen oder flach überspült werden, und während des ganzen Jahres den nach Zehntausenden zählenden Vogelscharen über Monate Rast und Nahrung bieten. Hier am Haken kann man alles beobachten, was entlang der baltischen Küste zwei Mal im Jahr nach Ost oder West zieht: Schnepfen, Regenpfeifer, Enten, Säger, Taucher, Seeschwalben, Möwen, Irrgäste, Seltenheiten und Exoten inbegriffen. Ein Rastplatz und Wegekreuz des Vogelzuges, das an Pommerns Küste seinesgleichen sucht!

Die Europäischen Vogelschutzgebiete bewahren einen Schatz, der das Kapital unserer Insel ist: eine einmalige Natur, welche Jahr für Jahr Tausende Gäste in ihren Bann schlägt. In ihnen werden Naturschätze bewahrt, die in dieser Vielfalt nur noch in wenigen anderen Landschaften Deutschlands zu finden sind. Der Schutz dieses Reichtums ist nicht immer ganz umsonst zu haben – aber die Einschränkung des Einzelnen wird zum Gewinn für viele!

Text: Dirk Weichbrodt

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