Adelssitze auf Usedom

Schloss Stolpe Insel Usedom Schloss Stolpe im Usedomer Achterland

Alte Usedomer Adelsgeschlechter, deren Schicksale sich über Jahrhunderte mit der Insel Usedom verbunden haben, die auch ihrerseits die Geschichte der Insel mitgeprägt haben, verdienen noch heute unser Interesse. Dabei ist alles, war hier berichtet wird, seit langem erforscht. Der Aufsatz will also nur Ergebnisse zusammenfassen, um sie nicht der Vergessenheit anheim fallen zu lassen. Die Usedomer Adelshäuser können hier nur in einer Auswahl vorgestellt werden.

Adelsfamilie von Schwerin
Die Adelsfamilie von Schwerin hatte auf der Insel Usedom bereits Anfang des 13. Jahrhunderts das Gut Stolpe, in späteren Jahren dann noch bis ins 15. Jahrhundert hinein weitere Güter, u.a. Kachlin, Labömitz, Reetzow, auch Ostklüne, Katschow, Lutebok sowie zumindest Teile von Dargen und Görke als herzogliche Lehen erworben. Bis 1754 blieben die Güter im Großen und Ganzen, bei natürlich gelegentlich örtlich wechselndem Grundstücksbestand, im Besitz verschiedener Schweriner Familienstämme (vgl. H. J. Graf von Schwerin, S. 5 f.; Burkhardt, II. Abt., S. 52-55). Die Güter Labömitz und Reetzow wurden allerdings schon früh an das nahe Kloster Pudagla abgetreten. Erst Jahrhunderte später wurde 1726 zunächst das Gut Ostklüne, sodann 1751 auch Stolpe allodifiziert, d.h. in freies Eigentum umgewandelt (Schleinert, S. 104/105). Wenige Jahre danach gelangte Stolpe vorübergehend (für ca. 140 Jahre) in fremde Hände, kam dann aber letztlich 1896 wieder in Schwerinschen Besitz.

Freda, Gräfin von Schwerin, geborene von Kleist, die Witwe des 1924 verstorbenen Stolper Rittergutsbesitzers Friedrich Graf von Schwerin, war die letzte Herrin auf Schloss Stolpe. Bei Kriegsende lehnte sie eine Flucht aus Stolpe vor den heranrückenden russischen Truppen entschieden ab; sie musste allerdings anlässlich des Vollzugs der Enteignungen im Rahmen der DDR-Bodenreform im November 1945 den Jahrhunderte alten Familiensitz verlassen. Seitdem lebte sie als Wohlfahrtsempfängerin in Lüneburg. Die Gräfin starb im Frühjahr 1957; sie wurde in einem einfachen Holzsarg, als „Stückgut sozusagen“ (so die damalige Ortspresse), nach Stolpe überführt und dort auf dem Dorffriedhof unter hässlichen öffentlichen Begleiterscheinungen beerdigt.

Adelsfamilie von Neuenkirchen
Die Adelsfamilie von Neuenkirchen (Nienkerken) war seit 1336 auf der Insel Usedom Besitzerin des Gutes Mellenthin. Später erwarben die Neuenkirchen zeitweise auch Gothen, Balm, Dargen, Dewichow, Labömitz und Welzin. Von 1575 bis 1580 wurde für Rüdiger von Neuenkirchen, einem Vertrauten des Herzogs Ernst Ludwig, das Renaissanceschloss (Wasserschloss) in Mellenthin erbaut. Ein Grabstein, der Rüdiger von Neuenkirchen, gestorben 1594, und seine Ehefrau Ilsabe von Eickstaedt in einem flachen Relief darstellt, erinnert noch heute in Mellenthin an den Schlossherrn. Im Jahre 1641 ist dann die Usedomer Linie der Familie von Neuenkirchen ausgestorben.

Das Gut fiel damals als herzogliches Amtsgut an die obrigkeitliche Verwaltung zurück. Diese wurde während des 30-jährigen Krieges ab 1630 auf der Insel durch die königlich-schwedische Besatzungsverwaltung ausgeübt. Die schwedische Krone belehnte schon 1643, also noch vor dem Westfälischen Friedensschluss von 1648, den schwedischen Kanzler Axel Oxenstierna mit dem Mellenthiner Schloss und Gut. Oxenstierna hatte sich als Vollstrecker des politischen Erbes des in der Schlacht bei Lützen (1633) gefallenen Schwedenkönigs Gustav II. Adolf von Schweden große Verdienste erworben. Nach dem Tode des Kanzlers im Jahre 1654 erbten sein Sohn Johann Oxenstierna, damals Präsident des schwedischen Obertribunals in Wismar, und seine Ehefrau Margaretha von Brahe das Besitztum Mellenthin.

Adelsfamilie von Lepel
Die Adelsfamilie von Lepel, seit Ende des 13. Jahrhunderts auf dem Festland gegenüber der Insel Usedom im Umfeld von Lassan am Peenestrom schon eingesessen, wurde zuerst 1367 als Besitzerin von Neuendorf auf der Insel Usedom genannt. Schon 1358 wurden die Lepels auf der ganzen ins Achterwasser ragenden Halbinsel Gnitz ansässig und ab 1367 (neben Neuendorf) auch mit einem Familienstamm in Krienke, Suckow, Karnin, Gellenthin und Regezow erwähnt (vgl. Burkhardt, 11, S. 107 und 128). Krienke und die benachbarten Güter wurden sodann knapp 200 Jahre später, und zwar nach dem Tode des letzten dortigen Lepelschen Besitzers im Jahre 1527 kraft herzoglicher Belehnung an die Familie von Borcke übertragen. Danach beschränkte sich auf Usedom das Besitztum der Familie von Lepel auf die Halbinsel Gnitz, wozu zeitweise auch ein Teil des so genannten Lassanschen Wassers im Achterwasser gehörte. Im nahe Neuendorf gelegenen Netzelkow erfolgte an die dortige, aus dem 15. Jahrhundert stammende Dorfkirche St. Marien 1747 ein Anbau als Grablege der Familie von Lepel. Der Gnitzer Landbesitz des Adelsgeschlechts von Lepel wurde im 19. Jahrhundert allodifiziert (Schleinert, S.105), d.h. in freies Eigentum umgewandelt. Der Gnitz blieb bis zu den Enteignungen im Rahmen der Bodenreform nach Ende des II. Weltkriegs (1945), also insgesamt über 400 Jahre, im Lepelschen Familienbesitz.

Adelsfamilie von Borcke
Ein Zweig der in Hinterpommern reich begüterten Adelsfamilie von Borcke wurde vom Pommernherzog im Jahre 1527 mit dem aus dem früheren Lepelschen Besitz stammenden Gut Krienke sowie mit den benachbarten Gütern Suckow, Karnin und Regezow belehnt. Damit hatte die Familie von Borcke auch auf der Insel Fuß gefasst. Seitdem befand sich das Hauptgut Krienke bis zu den Enteignungen nach dem II. Weltkrieg, also über 400 Jahre, im Borckeschen Familienbesitz.

In Ansehung aller Adelsgüter ist darauf hinzuweisen, dass es infolge von Erbfällen, Heiraten, auch durch vertragliche Teilungen, An- und Verkäufe mitunter zu Veränderungen in den familiären Besitzverhältnissen gekommen war; das kann indes hier nicht näher verfolgt werden.

Auseinandersetzungen der Adelsfamilien mit dem Kloster Pudagla
Es ging auf der Insel Usedom im Umfeld adliger Besitzungen nicht immer friedlich zu. Davon soll hier stichwortartig berichtet werden. Seit etwa Anfang des 15. Jahrhunderts war es zu besitzrechtlichen Streitigkeiten zwischen Adelshäusern und dem Prämonstratenserkloster Pudagla gekommen (vgl. Burkhardt, II, S. 55 ff.). Die genannten Adelsfamilien grenzten mit ihren Gütern vielfach irgendwo auf der Insel an den ausgedehnten mönchischen Grundbesitz des Klosters Pudagla. Das schürte die Begehrlichkeit der Pudaglaer Mönche. Durch Kauf- und Schenkungsverträge sowie auch im Wege einer Vielzahl von Prozessen, Schiedsprüchen, Vergleichen und widerrechtlichen lnbesitznahmen, hatte es der Abt von Pudagla verstanden, die Ländereien des Klosters erheblich zu mehren. Dazu wird berichtet, dass seitens des Klosters auch Urkunden gefälscht wurden, um durch „Lug und Trug“ Besitzansprüche auf Adelsgüter oder Teile derselben durchzusetzen (vgl. Burckhardt, II, S. 55 f.119, 122 u.a.) - Machenschaften, die erst im 19. Jahrhundert aufgedeckt wurden. Im Ergebnis konnte das Kloster im Laufe des 15. Jahrhunderts innerhalb eines halben Jahrhunderts die Güter Neppermin, Kachlin, Lütebok, Dargen, Görke, Neuhof und Mönchow ganz oder zumindest teilweise an sich bringen und die Adelsfamilien, vor allem die dem Kloster besonders „verhassten Schwerine“ (Burkhardt, II, S. 73 ff.) entsprechend auf Distanz halten - ausgenommen den Schweriner Stamm in Stolpe/Ostklüne, der kein friedloses Verhältnis zu den Mönchen hatte. Das Kloster wurde mit diesen Landerwerben zum größten Grundbesitzer der Insel.

Nur etwa 100 Jahre später ereilte das Schicksal auch die katholischen Feldklöster. Am 13. Dezember 1534 hatte der Landtag in Treptow an der Rega beschlossen, die Reformation in Pommern einzuführen. Das hatte letztlich die Auflösung der Klöster zur Folge; sie fielen nach den Worten des Usedomer Chronisten Burkhardt (II,S. 74, 88 und 95) „wie eine reife Frucht“ dem Staat als künftig herzogliche Domänen in die Hände. Im Jahre 1535 erfolgte die Auflösung des Klosters Pudagla. Der letzte Abt von Pudagla, dem gestattet worden war, bis ans Lebensende in Pudagla zu bleiben, verließ das Kloster.

Diese Auseinandersetzungen zeigen einmal mehr, dass der Besitz von Grund und Boden zu den stärksten gesellschaftsbestimmenden Faktoren gehört.

Konflikte zwischen Usedomer Adel und dem Herzoghaus Pommern
Zu weiteren, ganz andersartigen Streitigkeiten war es um 1500 zwischen Adel und dem Herzoghaus gekommen. Die alten Adelsgeschlechter der Insel Usedom hatten sich bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts so selbstherrlich verhalten, wie es die Herzöge von Pommern zu tun pflegten, obwohl es sich bei den adligen Grundbesitzern im Grunde genommen nur um Lehnsmänner (Vasallen) des Herzogs gehandelt hatte. Der pommersche Herzog Bogislav X. (1474-1523) suchte durch strenge Anordnungen die herzogliche Rechtsstellung gegenüber dem Adel wieder zu festigen. Er unterstrich den Lehnscharakter des adligen Grundbesitzes, indem er dem Adel verbot, ihre Besitztümer zu veräußern oder zu verschulden. Er ordnete an, dass in Todesfällen adliger Lehnsherren die jeweiligen Erben den Herzog um neue Bestätigung des Lehngutes zu ersuchen hätten, und zwar bei Zahlung einer angemessenen Registraturgebühr. Schließlich forderte der Herzog, dass der Adel im Kriegsfalle Dienstleistungen zu erbringen habe.

Solche Anordnungen stießen beim Adel natürlich auf Widerspruch. Letztlich erwies sich aber der Herzog als der Stärkere. Ab Anfang des 16. Jahrhunderts, noch zu Lebzeiten von Bogislav X., wurde die Oberhoheit des Herzogs und das von ihm beanspruchte Lehnsprinzip vom Adel im Großen und Ganzen anerkannt. Die Familien von Lepel sowie die Schwerine waren sogar bereit, dem Herzog im Kriegsfalle je drei Pferde zu stellen. Am längsten verstand es das Adelsgeschlecht von Borcke, sich zu widersetzen: Erst 1582 fügten sich die Borckes den herzoglichen Anordnungen, wonach Erben verstorbener Gutsbesitzer um erneute Belehnung nachzusuchen haben.

Die nahezu ein Jahrhundert andauernden Streitigkeiten des Adels mit dem Kloster Pudagla sowie mit dem Herzoghaus trugen natürlich nicht zur Festigung, gar Mehrung adliger Besitzpositionen bei; das Gegenteil war der Fall. Immerhin haben die Adelsfamilien auf Usedom ihre Kerngüter im wesentlichen über Jahrhunderte - von der früh ausgestorbenen Familie Neuenkirchen abgesehen - bis zur Vertreibung (1945) behalten, nämlich: Die Schwerine Gut und Schloss Stolpe nebst Ostklüne, die Lepels den Gnitz mit Sitz in Neuendorf und die Borckes die Ländereien in und im Umkreis von Krienke. Im 19. Jahrhundert hatte übrigens ein Zweig der Familie von Borcke auch auf dem nahen Festland am Peenestrom Fuß gefasst, u.a. in Hohensee bei Wolgast, wo ein ansehnliches Herrenhaus errichtet wurde, das nach 1945 völlig zerstört wurde.

Die Schwedenzeit auf Usedom
Die Schwedenzeit auf der Insel Usedom nahm mit der Eroberung der Schanzen in Peenemünde durch die schwedischen Landungstruppen im Jahre 1630 ihren Anfang; sie endete für Usedom bereits im Jahre 1720 mit der Übertragung der Insel an Preußen. Während der Schwedenzeit gehörte es zu den obrigkeitlichen Usancen, dass ehemalige herzogliche Amtsländereien (Tafelgüter) durch die schwedische Krone an hohe schwedische Offiziere oder Regierungsbeamte, gelegentlich auch an pommersche Adlige, die sich um schwedische Belange besonders verdient gemacht hatten, verschenkt oder als Lehen auf Zeit, gar als Erblehen vergeben wurden. Das hatte allerdings für die Adelsgesellschaft auf der Insel Usedom nur geringe und überdies auch nur vorübergehende Veränderungen während der Schwedenzeit zur Folge.

Von der Belehnung des Gutes Mellenthin an den schwedischen Kanzler Oxenstierna war schon die Rede. Eine weitere Belehnung erfolgte zu Gunsten des pommerschen Obristen in schwedischen Diensten Joachim von Radike, dem von der schwedischen Krone um 1637 die Tafelgüter Möllkau (heute Mölschow), Loddin, Neberg (heute Neeberg) und Crumin (heute Krummin) übertragen wurde. Jener Obrist hatte nach Ivo Asmus später (1663) das Gut Mölschow mit den Dörfern Bannemin, Mahlzow, Sauzin, Zecherin und Ziemitz an den schwedischen Feldmarschall, Reichsadmiral, Generalgouverneur von Vorpommern und Grafen Carl Gustav Wrangel verkauft. Wrangel, der seit 1633 Herr auf Schloss Wrangelsburg bei Wolgast war, ließ sich den Usedomer Landerwerb von der Stockholmer Regierung als Lehen bestätigen. Drei Jahre später, 1666, hat die schwedische Königin Christine den Grafen auch mit dem Gut Krummin belehnt (Asmus, S. 208/213).

Der preußische König Friedrich-Wilhelm I. zog sodann gleich nach Besitzergreifung der Insel Usedom durch Preußen (Stockholmer Frieden von 1720) das Gut Krummin als preußisches Kammergut (Domäne) ein, um es fortan an Generalpächter seiner Gnaden zu vergeben (Berghaus, Landbuch von Pommern und Rügen, Bd. 2/1, 1865, S. 286).

Kloster und Rittergut Krummin
In Krummin hatte der Herzog von Pommern-Wolgast, Bogislav IV. (1258-1309), im Jahre 1303 ein Zisterzienserinnenkloster als Tochterkloster des Wolliner Mutterklosters gestiftet. Bereits 1305 kam es zur Trennung beider Klöster. Das Krumminer Kloster wurde selbständig; es erhielt reiche Landzuwendungen, u.a. die Dörfer Krummin, Mölschow und Tzis (das heutige Zinnowitz). Nach Einführung der Reformation in Pommern (1534) löste sich das Kloster 1563 auf (Schleinert, S. 57). Dem Gut Krummin wurde sodann nach der Schwedenzeit durch königlich-preußischen Kabinettsbeschluss vom 28. Oktober 1846 „Rittergutsqualität“ verliehen, so lange dasselbe von dem preußischen Leutnant a.D. Corswandt und seiner ehelichen Descendenz besessen wird (Berghaus, aaO., S. 483). Die Corswandts waren zwar mit dieser Kabinettsorder auf Usedom erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts „angekommen“; sie gehörten aber zu einem alten pommerschen Adelsgeschlecht, das ab dem 16. Jahrhundert fünf Greifswalder Bürgermeister gestellt hatte. Deshalb erscheint es angemessen, das Adelshaus auch im vorliegenden Zusammenhang zu erwähnen.

Auch die Familie Corswandt, der übrigens eine talentierte, in Krummin wohnhaft gewesene Malerin, Elsa von Corswandt (*1867) entstammte, wurde nach dem II. Weltkrieg enteignet. Das Krumminer Schloss wurde mit Ausnahme eines kleinen Flügelkomplexes 1947 zerstört. Außer den Gnitzer Lepels und den Krumminer Corswandts hatte es im Nordteil der Insel keinen Adelssitz gegeben. Das mag einmal darauf zurückzuführen sein, dass der Inselnorden früher durch ausgedehnte Moore (Großer und Kleiner Strummin, Trassenmoor) und Poldergebiete teilweise schwer zugänglich gewesen war; zum anderen gehörte der gesamte Peenemünder Haken weder dem Herzoghaus noch dem Adel, das Gebiet war vielmehr seit 1282 Eigentum der Stadt Wolgast. Wo konnten sich da Adelssitze etablieren? Die Stadt Wolgast verlor ihre nördlichen Inselbesitzungen erst 1935/36 mit dem Verkauf an den Militärfiskus des Dritten Reiches für den Bau der Raketenschmiede Peenemünde.
Keine der genannten Adelsfamilien hat, soweit ersichtlich, nach dem II. Weltkrieg auf der Insel wieder Fuß gefasst.

Text: Adrian Bueckling (†)




Folgende Quellen wurden zugrundegelegt:
- Ivo Asmus, Das Testament des Grafen - Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, in: Gemeinsame Bekannte, hrg. von I. Asmus, H. Droste, J. S. Olesen, Münster 2003
- Wolf Dietrich von Borcke, Die Familie von Borcke in Pommern, in: Sobotka/Strauss, Burgen, Schlösser, Gutshäuser in Mecklenburg-Vorpommern, 2. Aufl., Witten 1993
- Robert Burkhardt, Chronik der Insel Usedom, II.Abt., Swinemünde 1910.
- Dirk Schleinert,Geschichte der Insel Usedom, Rostock 2005
- Hans Josef Graf von Schwerin/Arthur Behn/Johannes Obert/ Klaus Berge, Einzelaufsätze der genannten Autoren zur Adelsfamilie von Schwerin und/oder zum Schloss Stolpe, in: Usedom-Wolliner Blätter Nr. 4/2002, Ostklüne 2003
- 700 Jahre Kloster Krummin - eine Spurensuche, 2005, hrg. von Dirk Zache/ Ev. Kirchengemeinde Krummin/Karlshagen mit Unterstützung des nordlicht verlages, Karlshagen

Foto: © Adrian Bueckling

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